Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir möchten, dass unsere Website „Wo ist der Auftrag?" möglichst vielen Menschen zugänglich ist — unabhängig von technischer Ausstattung, individuellen Einschränkungen oder bevorzugter Eingabeart. Diese Erklärung beschreibt den aktuellen Stand der Barrierefreiheit und wie Sie uns Hürden melden können.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website woistderauftrag.de. Für die SaaS-Anwendung unter app.woistderauftrag.de wird eine separate Erklärung nachgereicht, sobald das Produkt produktiv verfügbar ist.
Rechtsgrundlage und BFSG-Status
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 und setzt die europäische Richtlinie (EU) 2019/882 in deutsches Recht um. Als Kleinstunternehmen im Sinne von § 2 Nr. 17 BFSG (weniger als 10 Beschäftigte und Jahresumsatz unter 2 Mio. Euro) fallen wir unter die Ausnahmeregelung des § 3 Abs. 3 BFSG für die Erbringung von Dienstleistungen.
Wir verbessern die Barrierefreiheit unserer Website dennoch freiwillig und kontinuierlich, um möglichst allen Nutzerinnen und Nutzern einen angenehmen Zugang zu ermöglichen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist nach eigener Einschätzung teilweise konform mit den Anforderungen der EN 301 549 (Barrierefreiheit in der Informations- und Kommunikationstechnologie) und den WCAG 2.1 auf Stufe AA. Eine externe Prüfung wurde noch nicht beauftragt.
Umgesetzte Maßnahmen
- Semantische HTML-Struktur mit korrekter Überschriften-Hierarchie und Landmark-Rollen
- Alternativtexte für alle inhaltlich relevanten Grafiken und Screenshots
- Tastaturbedienbarkeit — alle interaktiven Elemente sind ohne Maus erreichbar
- Sichtbare und kontraststarke Fokus-Indikatoren für Tastaturnutzung
- Ausreichende Farbkontraste: mindestens 4,5:1 für Fließtext, 3:1 für große Schrift und UI-Elemente
- Respekt der Nutzer-Einstellung
prefers-reduced-motion— Animationen werden automatisch reduziert, das Hero-Video wird nicht geladen - Responsive Layout bis 320 px Viewport-Breite ohne horizontales Scrollen
- Zoom bis 200 % ohne Funktionsverlust
- Formulare mit sichtbaren Labels und verständlichen Fehlermeldungen
Bekannte Einschränkungen
- Das Hero-Video am Seitenanfang dient ausschließlich der Atmosphäre und enthält keine inhaltlich relevanten Informationen. Es hat keine Tonspur und wird bei aktivierter Einstellung
prefers-reduced-motionnicht geladen. - Die Scroll-animierten Bereiche bieten eine statische Alternative für Nutzer mit reduzierter Bewegung.
- Eine vollständige externe Barrierefreiheits-Prüfung steht aus.
Barriere melden
Ihnen ist eine Barriere aufgefallen? Wir freuen uns über jeden Hinweis. Bitte schreiben Sie uns an info@woistderauftrag.de mit Betreff „Barrierefreiheit" und einer kurzen Beschreibung der betroffenen Seite und des Problems. Wir bemühen uns um zeitnahe Rückmeldung und Behebung.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre Meldung nicht zufriedenstellend behandelt wurde, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
www.schlichtungsstelle-bgg.de
Überprüfung und nächste Aktualisierung
Diese Erklärung wurde zuletzt am 24. April 2026 überprüft. Die nächste Überprüfung erfolgt im April 2027 oder unverzüglich bei wesentlichen Änderungen an der Website.