Wo ist der Auftrag?
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Information für Mitarbeiter

Diese Seite richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betrieben, die Wo ist der Auftrag? für die Verwaltung ihrer Aufträge einsetzen. Sie informiert Sie gemäß § 26 BDSG darüber, welche Daten Ihr Arbeitgeber über Sie in dieser Software erhebt und zu welchem Zweck.

Verantwortlicher

Datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Ihr Arbeitgeber, nicht der Anbieter dieser Software. Fragen zu Ihren Daten richten Sie bitte an Ihren Arbeitgeber oder dessen Datenschutzbeauftragten.

Der Anbieter {{ANBIETER-NAME}} ist im Sinne von Art. 28 DSGVO Auftragsverarbeiter und handelt ausschließlich auf Weisung des Arbeitgebers.

Welche Daten werden erfasst?

In Wo ist der Auftrag? werden die folgenden Daten über Sie erfasst:

  • Name und Rolle (z. B. Werkstatt, Admin, Kundenservice)
  • Arbeitsbeginn und -ende an den einzelnen Arbeitsstationen
  • Dauer der jeweiligen Tätigkeit (errechnet aus Start/Stopp-Zeit)
  • Änderungen, die Sie in der Software vornehmen (Audit-Log)
  • E-Mail-Adresse (für Login und Benachrichtigungen)

Zweck der Verarbeitung

Die Erfassung dient der Organisation des Arbeitsablaufs im Betrieb: Nachverfolgung, an welcher Station sich ein Auftrag befindet, Erkennung von Terminverzögerungen und betriebliche Kalkulation. Eine Leistungs- oder Verhaltenskontrolle einzelner Mitarbeiter ist nicht Zweck dieser Datenerfassung.

Dauer der Speicherung

Die Arbeitsschritt-Daten bleiben so lange im System, wie der zugehörige Auftrag aktiv ist. Nach Abschluss eines Auftrags werden die Daten nach den vom Arbeitgeber konfigurierten Fristen automatisch archiviert oder gelöscht.

{{KONKRETE AUFBEWAHRUNGSFRIST — VOM ARBEITGEBER/BV — z. B. 36 MONATE}}

Ihre Rechte

Sie haben gegenüber Ihrem Arbeitgeber als dem Verantwortlichen die folgenden Rechte:

  • Auskunft über die Sie betreffenden gespeicherten Daten
  • Berichtigung unrichtiger Daten
  • Löschung, soweit keine arbeitsrechtlichen oder steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen
  • Einschränkung der Verarbeitung
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung

Bitte richten Sie entsprechende Anfragen an Ihren Arbeitgeber.

Beschwerderecht

Sie können sich jederzeit an die für Ihren Arbeitgeber zuständige Datenschutzbehörde wenden, wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen Datenschutzrecht verstößt.


Hinweis für den Pilot-Kunden: Diese Information ist ein Platzhalter nach § 26 BDSG. Bei Einsatz in Ihrem Betrieb sollte diese Seite um eine betriebs­vereinbarungs­spezifische Fassung ergänzt oder ersetzt werden. Wir stellen Ihnen auf Anfrage eine Muster-Betriebs­vereinbarung zur Verfügung.

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